Behördenwillkür beim LBA
Behördenwillkür beim LBA

Zustände beim LBA

Der Umgang mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes, die Behörden verpflichten, auf Antrag alle gespeicherten Unterlagen über einen Antragsteller offenzulegen und den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln, ist – freundlich formuliert – „interessant“. Als ich während meiner theoretischen Ausbildung zum Verkehrspiloten 2008 einmal Einsicht in meine Prüfungsunterlagen beantragt habe, was man mir nicht gewährte, und ich anschließend den Bundesdatenschutzbeauftragten telefonisch über die Zustände in Braunschweig informierte, sagte der mir, dass er da ja wohl schon von Amts wegen Ermittlungen gegen das LBA aufnehmen müsse.

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